Neu Duvenstedt-Nord Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Neu Duvenstedt-Nord Grundbuchauszug bestellen

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahlen
04331, 04338
Kfz-Kennzeichen
RD, ECK
Gemeinde
01 0 58 111
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Neu Duvenstedt-Nord, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Die Gemeinde Neu Duvenstedt-Nord liegt im nördlichen Schleswig-Holstein in Deutschland an der südlichen Lübecker Bucht.

2. Die Gemeinde hat 586 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen Neu Duvenstedt, Koldenhof, Erlenhof und Stükerfitz.

3. Neu Duvenstedt-Nord ist Teil des Amtes Neugraben-Fischbek, einer Verwaltungseinheit, die 1975 gebildet wurde.

4. Der nächstgelegene Ort ist Neu Duvenstedt-Süd. In der Nähe befinden sich auch die Städte Reinfeld und Bad Oldesloe.

5. Die Gemeinde ist über die Bundesstraße 501 mit dem öffentlichen Nahverkehr gut verbunden.

6. Der größte Teil der Gemeindefläche wird von Wald bedeckt. Es gibt mehrere kleine Seen, darunter den Südersee.

7. Es gibt mehrere Sehenswürdigkeiten in der Umgebung, darunter die Burg Wöpkendorf, das Fahrendorfer Seehaus und die Wassermühle von Erlenhof.

8. Seit dem 15. Jahrhundert gab es mehrere Herrenhäuser in der Gemeinde, aber heute sind nur noch zwei erhalten: das Herrenhaus Koldenhof und das Herrenhaus Erlenhof.

9. Seit 1913 hat die Gemeinde ein eigenes Freibad, das vor allem bei warmen Temperaturen sehr beliebt ist.

10. Neu Duvenstedt-Nord ist eine reiche Gemeinde, die ihren Einwohnern viele Vorteile bietet, darunter zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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